Dazu schreibt die MOZ:
Frankfurt (Oder) (MOZ) Das CCS-Gesetz wird an diesem Freitag im Bundesrat wahrscheinlich abgelehnt. Diese Tendenz ist zumindest in den Kreisen der Bundesländer-Vertreter zu vernehmen. Möglicherweise wird auch die Anrufung des Vermittlungsausschusses mehrheitlich scheitern.
Es könnte sein, dass heute der unterirdischen CO2-Einlagerung in Deutschland der Hahn ein weiteres Stück zugedreht wird. Das sogenannte CCS-Gesetz geht heute noch einmal in den Bundesrat. Es wurde überarbeitet. Aber aus Sicht der Brandenburger Landesregierung ist nach wie vor im Gesetzentwurf etwas enthalten, was die Potsdamer Regierung Nein sagen lässt. Es geht um die sogenannte Länderklausel. Nach der soll es möglich sein, dass sich Bundesländer komplett einer unterirdischen Kohlendioxidverpressung entziehen.
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Lehnt der Bundesrat heute das CCS-Gesetz ab und kommt es auch nicht – und danach sieht es aus – zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses, dann könnte Deutschland eine Auseinandersetzung mit den zuständigen EU-Gremien bevorstehen. Eine entsprechende Richtlinie verlangt von den EU-Staaten eine CCS-Gesetzgebung. Letzter Abgabetermin war bereits Ende Juni. Doch selbst wenn die Bundesregierung im Falle einer Bundesratsablehnung handelt und ihrerseits den Vermittlungsausschuss anruft, dürfte bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes noch viel Zeit vergehen.
Update:
Das war es dann erstmal. Der Bundesrat hat am Freitag das CCS-Gesetz des Bundestages abgelehnt. Nicht einmal den Vermittlungsausschuss hat die Länderkammer angerufen. Das müsste nun die Bundesregierung machen oder die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag.
Zum Update:
Gut so! CO-2 ist ein nicht ungefährliches Gemisch, geruchs- und geschmacklos und in zu hoher Konzentration tödlich. Daher müssen alle Risiken zuvor ausgeräumt werden, insbesondere auch die Trinkwassergefährdung durch das CCS-Verfahren (wir berichteten).
PS: Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, aber die o.a. Voraussetzungen müssen erfüllt sein!