• Startseite
  • Über die Gemeinde
  • Amt Gartz/Oder
  • Veranstaltungshinweise
  • Nachbarland Polen / News aus Stettin & Umland
  • Gesucht – gefunden
  • ÖPNV: Bus- u. Bahnfahrplan
  • Links
  • Tantower SV
  • Gästebuch
  • Impressum und Datenschutz

tantower.wordpress.de

Nachrichten-/Medien-Website aus Tantow – für das Umland & den Rest der Welt! ǀ fb.com/twp.aktuell – twitter.com/twpaktuell

Feeds:
Beiträge
Kommentare
« Friedhofsordnung für den Friedhofsverband „Pommersche Uckermark“ (für die Friedhöfe in Hohenselchow, Groß Pinnow, Woltersdorf und Tantow)
Einwohnerzahl Brandenburgs weiter gesunken »

Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe des Friedhofsverbandes „Pommersche Uckermark“ in Hohenselchow, Groß Pinnow, Woltersdorf und Tantow

20. Januar 2012 von Onlineredaktion:

 Friedhofsgebührenordnung  für die Friedhöfe des Friedhofsverbandes „Pommersche Uckermark“  in Hohenselchow, Groß Pinnow, Woltersdorf und Tantow

Gemäß § 56 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union – Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 und § 28 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe des Friedhofsverbandes „Pommersche Uckermark“ in Hohenselchow, Groß Pinnow, Woltersdorf und Tantow hat der Friedhofsverband am 21.09.2011 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:

§ 1  Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen des Friedhofsverbandes werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2 Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Entstehen der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.

§ 4 Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§ 5  Stundung und Erlass der Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet sowie ganz oder teilweise erlassen werden.

§ 6 Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

1. Reihengrabstätte:
a) für 25 Jahre – je Grabstelle -: 500,00 €
2. Wahlgrabstätte:
a) für 25 Jahre – je Grabstelle -: 600,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung (mind. 5 Jahre) – je Grabstelle -: 24,00 €
3. Urnenreihengrabstätte:
für 25 Jahre – je Grabstelle -: 500,00 €
4. Urnenwahlgrabstätte:
a) für 25 Jahre – je Grabstelle -: 600,00 €
b) für jedes Jahr der Verlängerung (mind. 5 Jahre) – je Grabstelle -: 24,00 €
5. Reihengrabstätte mit Pflege
für 25 Jahre – je Grabstelle -: 900,00 €
6. Wahlgrabstätten mit Rasenpflege gemäß § 15 a der Friedhofsordnung
pro Jahr (bis zum Ablauf der Nutzungszeit) 40,00 €
7. zusätzliche Beisetzung einer Urne in einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte
gemäß § 13 Abs. 5 der Friedhofsordnung:
bei einer Beisetzung in einer Wahlgrabstätte bzw. Urnenwahlgrabstätte werden Gebühren gemäß § 6, 2. b) oder 4. b) zur Anpassung an die neue Ruhezeit und gemäß VII. c) fällig.
8. Zuschläge zu den Grabstättengebühren:
I. Gebühren für die Reservierung einer Grabstelle vor Eintritt des Todesfalles
Zu den unter § 6, 2 und 4 genannten Gebühren für die Verleihung des Nutzungsrechts wird bei einer Reservierung vor Eintritt eines Todesfalles ein Zuschlag von 10 v. H. der Gebühr je Grabstelle erhoben.

II. Gebühren für die Benutzung der Friedhofskapelle und der Kirchen:

1. Gebühr für die Benutzung der Friedhofskapelle Woltersdorf – je Bestattungsfall -: 25,00 €
2. Gebühr für die Benutzung der Kirchen im Pfarrsprengel – je Bestattungsfall -: 25,00 €

III. Gebühren für die Beisetzung in einer Reihengrabstätte mit Pflege:

für das Abräumen der Kränze und der überflüssigen Erde und evtl. das spätere Aufbringen von Erde:
1. für eine Erdbestattung: 100,00 €
2. für eine Urnenbestattung: 50,00 €

IV. Gebühren für Umbettungen von Särgen oder Aschen:

Bei der Umbettung von Särgen oder Aschen wird eine Verwaltungsgebühr gemäß VII. c) fällig.

V. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen  und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen:

a) für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung: 20,00 €
b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit während der Dauer des Nutzungsrechts (hierunter fallen nicht liegende Grabmale): 25,00 €
c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit (hierunter fallen  nicht liegende Grabmale) bei der Verlängerung von Nutzungsrechten
– für jedes Jahr der Verlängerung entsprechend § 6, 2. b) oder 4. b): 1,00 €

VI. Gebühren für die Einebnung von Grabstellen

Für die Einebnung von Grabstellen durch den Friedhofsträger – je Grabstelle -: 100,00 €
a) Aufstellung eines Grabsteines auf dem jeweiligen Kirchhof: 50,00 €
b) Entsorgung eines Grabsteines: 150,00 €

VII. Sonstige Gebühren:

a) Glockengeläut: 20,00 €
b) Keyboardnutzung: 8,00 €
c) Verwaltungsgebühr: 50,00 €

§ 7

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Friedhofsverband die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest.

§ 8  Schlussvorschriften

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.

Hohenselchow, den 21.09.2011
Der Friedhofsverband „Pommersche Uckermark“
Vorsitzender: K. Hohenstein Siegel

Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemäß § 56, Abs. 2, Nr. 1 der Kirchlichen Verwaltungsordnung (VwO) sowie dem Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt.
Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche, 21.12.2011
Unterschrift: Papst, Abt-Ltr. Siegel

Bewerten:

Teilen Sie dies mit:

  • Klick, um auf Facebook zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um über Twitter zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klicken, um auf Telegram zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klicken, um auf WhatsApp zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um auf LinkedIn zu teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klick, um dies einem Freund per E-Mail zu senden (Wird in neuem Fenster geöffnet)
  • Klicken zum Ausdrucken (Wird in neuem Fenster geöffnet)

Gefällt mir:

Gefällt mir Wird geladen...

Ähnliche Beiträge

Veröffentlicht in Kommunales Recht |

  • Counter

    • 7.326.024 Aufrufe
  • Archiv

  • Top Artikel

    • Zu keiner Zeit gefährdet...
    • Souveräner Auftritt ...
    • Tanken von Casekow über Prenzlau & Hohengüstow nach Stettin am 13.05.2022
    • 2 Niederlagen in der Kreisklasse A
    • Verkehrskontrollen im Stadtgebiet Pasewalk
  • Kategorien

    • Fußball & Sport (ab Saison 2016/17) (2.036)
    • Kommunales Recht (44)
    • Nachrichten aus Stettin & Umland (3.119)
    • Neues aus dem Gartzer Amtsbezirk (7.243)
    • News (35.132)
    • Polizeiberichte (7.098)
    • Sitzungsberichte Gemeindevetretung (270)
  • Seiten

    • Links
    • Über die Gemeinde
      • Informationen für „Neubürger“
      • Chronik / Geschichte
        • Impressionen und Bilder aus der Gemeinde
          • Aus der Luft betrachtet
            • Nachbarorte von oben
          • Bahnhofsbilder von der Stettiner Bahn
      • Ortsteil Schönfeld
      • Ortsteil Tantow
      • Bildung
        • Kita „Abenteuerland“
        • Evangelische Salveytalgrundschule zu Tantow
        • Kreisvolkshochschule Uckermark
      • Wirtschaft / Gewerbe & Tourismus
        • VR-Bank
        • Wohnungen und Immobilien
          • Bau- und Wohnungsverwaltungs GmbH – Der örtliche Vermieter
          • Immobilienangebote & -gesuche
          • Wohnungsangebote & -gesuche
        • Tourismusangebote in und um Tantow
        • Gesundheitsversorgung / Wellnes
        • Handel und Gewerbe
          • Around Europe – Möbelhandel
          • Freund und Partner
          • Konsumverkaufsstelle
          • RÖSSLER Getränkevertrieb
          • Wildhandel Kruschke
      • Vereine, Kirchen, Feuerwehr und Sicherheitsbehörden
        • Vereine u. Verbände
          • Volkssolidarität
        • Kirche
        • Feuerwehr
        • Dienststellen der Sicherheitsbehörden
    • Amt Gartz/Oder
      • Wahlen / Wybory
      • Gemeindevertretung Tantow
        • Sitzungsberichte der Gemeindevetretung
      • Amt Gartz (Oder)
        • Amtsausschuss
        • Amtsverwaltung
      • Kommunale Rechtsgrundlagen:
    • Veranstaltungshinweise
    • Gästebuch
    • Termine
    • Umfragen
    • ÖPNV: Bus- u. Bahnfahrplan
      • VBB Handyinfo (Mobil)
    • Nachbarland Polen / News aus Stettin & Umland
      • Für Sprachfreunde
      • Partnergemeinde Bielice
    • Gesucht – gefunden
    • Tantower SV
      • Spielberichte aktuelle Saison
      • Spielberichte etc. bis zur Vorsaison
    • Impressum und Datenschutz
      • Die Bildergalerien
      • Regeln und Hinweise für die Nutzung der Kommentarfunktion von tantower.wordpress.de
  • LINKS

    • BlickPunkt Brandenburg
    • Homepage der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Gartz (Oder)
    • Kraftstoffpreisvergleich
    • Landkreis Uckermark
    • Pommerscher Greif (Blog)
    • Szczecin
    • Uckermark Sport auf Facebook
    • UckerMarker
    • Uckermärkischer Feuerwehrverband
    • Uckermärkischer Fußball (Facebookgruppe)
    • Waldbrandgefahrenindex
    • Waldgut Blumberg
    • www.neumark.pl
    • www.polen.pl – Newsportal
  • Seiten aus dem Amt Gartz

    • Brandenburgisch-Vorpommersches Amt Gartz
    • Ev. Salveytalgrundschule Tantow
    • Feuerwehr Hohenselchow
    • FFW Tantow
    • FSV Schwarz Weiß Casekow
    • Geoportal Amt Gartz
    • Homepage der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Stadt Gartz (Oder)
    • Reiterhof am Oderstrom Mescherin
    • SpG Tantow/Krackow (FB)
    • Tantower SV
    • Tantower Wordpress auf Facebook
    • Tantower Wordpress auf TWITTER
    • Theatergruppe Senfkorn
    • Waldgut Blumberg
  • Kalender

    Januar 2012
    M D M D F S S
     1
    2345678
    9101112131415
    16171819202122
    23242526272829
    3031  
    « Dez   Feb »
  • Gib deine E-Mail-Adresse ein, um diesem Blog zu folgen und per E-Mail Benachrichtigungen über neue Beiträge zu erhalten.

    Schließe dich 1.748 anderen Followern an

  • Meta

    • Registrieren
    • Anmelden
    • Feed der Einträge
    • Kommentare-Feed
    • WordPress.com

Erstelle eine Website oder ein Blog auf WordPress.com

WPThemes.


  • Abonnieren Abonniert
    • tantower.wordpress.de
    • Schließe dich 1.748 Followern an
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • tantower.wordpress.de
    • Anpassen
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Kurzlink kopieren
    • Melde diesen Inhalt
    • Beitrag im Reader lesen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen
loading Abbrechen
Beitrag nicht abgeschickt - E-Mail Adresse kontrollieren!
E-Mail-Überprüfung fehlgeschlagen, bitte versuche es noch einmal
Ihr Blog kann leider keine Beiträge per E-Mail teilen.
%d Bloggern gefällt das: