im Ortsteil Schönfeld der Gemeinde Tantow
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrte Kunde,
durch den ZOWA wurde am 25.06.2012 eine befristete Abweichung vom Grenzwert für den chemischen Parameter Uran im Wasserwerk Schönfeld beim Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark beantragt.
Das Umweltbundesamt hat unter Berücksichtigung aktueller Humandaten eine gesundheitliche Bewertung der duldbaren Uran-Aufnahmemenge vorgenommen und einen Maßnahmewert von 0,03 mg/l empfohlen. Von der Duldung ausgenommen sind Säuglinge bis zum vollendeten ersten Lebensjahr.
Gemäß Trinkwasserverordnung 2001 in der aktuellen Fassung § 10 stimmte das Gesundheitsamt Uckermark der Weiterführung der Wasserversorgung durch das Wasserwerk Schönfeld bis zum 31.12.2014 unter Beachtung folgender Festlegungen zu:
- Zulassungsbeginn 25.06.2012
- geduldete Überschreitung des Urangrenzwertes bis zu 0,030 mg/l für Personen ab dem 13. Lebensmonat
- Verwendung von geeignetem Mineralwasser für die Säuglinge, welches für die Säuglingsernährung ausgelobt wurde
- Information der betroffenen Bevölkerung über die zugelassene Abweichung
- Sicherung einer vierteljährlichen Trinkwasserkontrolle auf Uran bis auf Widerruf durch das Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark.
- Probenentnahmestellen: Brunnen 1 + 2 sowie Wasserwerksausgang
- Gewährleistung der Abhilfemaßnahmen in den jeweils beantragten Planungsphasen zur Qualitätssicherung des Trinkwassers im Wasserwerk Schönfeld
- Termine:
bis zum 31.12.2012 : Vorplanung/Voruntersuchung
bis zum 31.12.2013 : Ausführungsplanung
bis zum 31.12.2014 : Bauausführung
gez . S. Ambos Verbandsvorsteherin
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