Bild Archiv A.M.
(A.M.) wie heute früh bei den Regionalnachrichten für Nordostbtandenburg des Senders BB-Radio zu entnehmen war können ab sofort die Anträge auf Teilnahme an der Schülerbeförderung gestellt werden.
Besonders wichtig für alle Eltern & Kinder bei denen ein Schulwechsel zum nächsten Schuljahr hin ansteht.
Nachfolgend sind die dafür relevanten Informationen des Landkreises Uckermark zum Thema zusammengestellt.
Schülerbeförderung
Zuständige Behörde:
SG Schulverwaltung/Ausbildungsförderung
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Öffnungszeiten
Montag |
08:00 – 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag |
08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr |
Mittwoch |
geschlossen |
Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
Freitag |
08:00 – 11:30 Uhr |
Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.
Welche Rechtsvorschriften sind wichtig?
Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Uckermark (Schülerbeförderungssatzung)
Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
- Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten
Verfügbare Formulare:
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung
(PDF / 23 KB anzeigen) - Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten
(PDF / 26 KB anzeigen) - Antrag auf Schülerspezialverkehr
(PDF / 24 KB anzeigen) - Antrag Abmeldung von der Schülerbeförderung
(PDF / 18 KB anzeigen)
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