Kommt nicht mehr als Formularpapier: Aber der wichtigste Antragstermin für die Agrarförderung bleibt der 15. Mai
Potsdam – Bis zum 15. Mai können Landwirte ihren Antrag auf Agrarförderung sanktionslos bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden einreichen. Für das Land Brandenburg sind dies die Ämter für Landwirtschaft in den Landkreisen und für Berlin das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung Frankfurt (Oder).