Landesweite Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Landesweite Kommunalwahlen finden im Land Brandenburg im fünfjährigen Abstand statt. Es werden gewählt:
- 14 Kreistage
- 4 Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte
- 413 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
- die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden und Städte
- in Ortsteilen Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher oder Ortsbeiräte.
Seit 2014 werden die landesweiten Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt.
Hauptamtliche (Ober)Bürgermeisterinnen und (Ober)Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden alle acht Jahre gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sowie Unionsbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres, wenn sie im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.
Aktuelle Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019
Spätester Zeitpunkt für die Einreichung von Wahlvorschlägen beim zuständigen Wahlleiter ist der 21.03.2019 um 12:00 Uhr (für Parteien, polit. Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und Einzelbewerber)
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