Posted in News on 1. August 2019|
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Ein hochinteressanter Beitrag, gefunden auf sueddeutsche.de:
Angeblich verklagen Eltern bei einem schlechten Zeugnis heute schnell mal den Lehrer. Und Schulrechtskanzleien machen dieser Tage ein Riesengeschäft. Aber stimmt das?
Die Abiturientin aus Hamburg war ein Ass im Fach Politik, Halbjahr für Halbjahr hatte sie stets zwischen Eins und Zwei stehen. Der 17. Juni 2014 lief dann allerdings überhaupt nicht gut.In ihrer mündlichen Abiturprüfung soll die Schülerin in Englisch über die industrielle Revolution referieren. Das Urteil der drei Lehrer, die die Prüfung abnehmen, fällt aber eher mäßig aus. Die Abiturientin habe ihren Vortrag zwar „frei und sehr sicher gehalten“, aber „Teile der Aufgabenstellung außer Acht“ gelassen und „auch nicht hinreichend durchdrungen“, schreiben die Prüfer in ihrer Bewertung. Note: 9 Punkte, eine gute Drei.
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