Deutschland. (ASC) Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) informiert:
Sorge- und Umgangsrecht in der Coronakrise

In der Coronakriese versuchen getrennt lebende Eltern auch schon mal „vorsätzlich“ den Umgang auf Grund der Pandemie zu unterbinden. Das BMJV und Jugendämter geben Handlungsemflehlungen. Für Familiengerichte rechtliches Neuland, mit Sicherheit! Photo by Tatiana Syrikova on Pexels.com
Aufgrund der Coronakrise wird das öffentliche Leben stark eingeschränkt und es gilt die dringende Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden. Für Kinder fühlt sich die Zeit bereits jetzt wie eine Ewigkeit an.
Daher sollte klar sein: Die Rechtsordnung verbietet den Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen nicht, sondern sorgt für eine kindeswohlgerechte Regelung des Umgangs.
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