Kontaktbeschränkungen bis 19. April verlängert – Verstöße werden mit bis zu 25.000 Euro geahndet – Zustimmung zur Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zu Überbrückungshilfen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige
Zu den Ergebnissen der Kabinettssitzung teilt Regierungssprecher Florian Engels mit:
STK-BB: veröffentlicht am 31.03.2020
Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. Das beschloss heute das Kabinett in einer Telefonschaltkonferenz.