Pasewalk/ Pomellen (BPOLI PW) Ein 19-jähriger polnischer Staatsangehöriger stellte sich am gestrigen Tag der Bundespolizei in Pomellen. Begleitet wurde er dabei von seiner Mutter und seiner Schwester. Auf Nachfrage durch die Beamten gab er an, nicht mehr länger auf der Flucht sein zu wollen und sich der Strafe zu stellen.
Der Pole hatte in der Vergangenheit bereits mehrere Straftaten in Deutschland begangen. Allein vier bestehende Aufenthaltsermittlungen, u. a. wegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten stehen für noch laufende Strafverfahren in Deutschland.
In einem Fall erfolgte bereits die Verurteilung. Das Amtsgericht Leer hatte ihn wegen Körperverletzung zu einer Jugendhaft in Höhe von 10 Monaten verurteilt. Diese muss er jetzt in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz absitzen.
Kapitän und Maschinist verlassen unerlaubt ihr Schiff
Lubmin/ Ladebow (BPOLI PW) Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Pasewalk kontrollierte am Sonntag ein unter russischer Flagge fahrendes Schiff im Hafen Greifswald Ladebow. Das Schiff kam aus Norwegen. Bei der Schiffskontrolle stellten die Beamten fest, dass von den 12 russischen Besatzungsmitgliedern nur noch 10 anwesend waren. Die Ermittlungen ergaben, dass der Kapitän und ein Maschinist das Schiff bereits unerlaubt eigenmächtig verlassen hatten. Durch die Beamten wurden die Schiffsoffiziere aufgefordert, Kontakt mit den „Ausflüglern“ aufzunehmen. Das geschah nicht wie erwartet mittels Mobilfunktelefon, sondern mit dem Schiffshorn. Fünf lange Töne waren intern als Signal vereinbart worden. Kurz nach Signalgebung überstiegen die beiden Seeleute wieder die Zaunanlage des Hafengeländes und stellten sich der Kontrolle. Ihren Ausflug hatten sie nach Greifswald Wieck unternommen. Beide wurden wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz angezeigt. Zudem erfolgte eine Mitteilung an das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern- Greifswald. Auch von dort ist eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Corona Einreiseverordnung/ Allgemeinverfügung zu erwarten.
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