Landrätin Karina Dörk um Klärung bemüht / Bundespolizei äußert sich
Die Grenzbrücke in Mescherin. Archivbild: Andreas Schwarze (asc)
Uckermark/Szczecin. (asc) Die seit dem vergangenen Wochende vorgeschriebene Testpflicht sorgt für Verunsicherung bei Pendlern. Denn an den drei Grenzübergängen Rosow (Rosowek), Schwedt/Oder (Chojna) und Mescherin (Gryfino) gibt es keine mobilen Teststationen. In Frankfurt (Oder) an der Stadtbrücke – also rund 100 km entfernt – hingegen schon.
Was also nun machen?
Ramona Fischer, ist ist Pressereferentin beim LK UM sagt auf TWP- Anfrage:
„Anspruch auf einen kostenlosen Covid- Test haben derzeit nur polnische Bürgerinnen und Bürger die einen gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis haben, also einen festen Wohnsitz und darüber hinaus eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.“ Für polnische Selbstständige oder nicht wohnsitzlich gemeldete Pendler gäbe es augenblicklich nur die Möglichkeit sich im Heimatland Polen selbst um einen Test zu bemühen, jedoch können auch die Betriebe/Auftraggeber bei denen sie arbeiten Personal für Covid-Tests schulen und sich um Test-Kits kümmern.
Weiterhin sagt Ramona Fischer: „Die Landrätin Karina Dörk ist derzeit in Gesprächen mit dem Innenministerium um nach unkomplizierteren Lösungen zu suchen. Die Covid-Tests sind auch eine Abrechnungsfrage. Ich werde alsbald es Ergebnisse gibt in einer Pressemitteilung informieren!“
Das Corona-Bürgertelefon des Landkreises Uckermark ist unter der Telefonnummer +49 (0)3984 – 70 2222 erreichbar!
Ansonsten heißt es also abwarten! TWP aktuell informiert alsbald es Neuigkeiten gibt!
Und was sagt die Bundespolizei (BPol)?
Christina Weigandt von der Pressestelle der für die Uckermark zuständigen Bundespolizeidirektion Berlin sagt:
„Wir führen unterhalb der Schwelle von Grenzkontrollen stichprobenartige Einreisekontrollen durch. Dazu haben wir unsere Kontrollen an allen Grenzübergängen verstärkt. Tagespendler, die unsere Beamten kontrollieren, müssen glaubhaft nachweisen können, dass ein Arbeitsverhältnis besteht. Das kann beispielsweise eine Bestätigung einer Schule zum Präsenzunterricht oder ein gültiger Arbeitsvertrag sein, am besten ein Schichtplan aus dem sich auch erkennen lässt, dass man sich nicht länger als 24 Stunden in der Bundesrepublik aufhält. Dann benötigen diese Personen keine digitale Einreiseanmeldung, müssen aber bei Einreise einen max. 48 Stunden alten negativen Coronatest vorweisen. Ausnahmen von der Testpflicht bestehen lediglich für Kinder unter sechs Jahren. Stelle sich aber bei Kontrollen heraus, dass ein Aufenthalt über 24 Stunden beabsichtigt ist, dann würde die Bundespolizei die Anmeldepflicht durchsetzen und erforderliche Informationen an die zuständigen Landesbehörden weitergeben. Wie es aktuell zu den Testmöglichkeiten an den Grenzübergängen in Schwedt, Mescherin und Rosow konkret aussieht, dazu verweise ich an die zuständigen Landesbehörden.“
Ärgerlich und zeitraubend wenn man als Landrätin sich auch noch um die Versäumnisse und Bund und Land kümmern muss!!!
Ist verrückt alles. Es pendeln auch Menschen mit den Zugen und der Staat in Polen und in Deutschland soll den Firmen Tests bringen das ware gut .
Kindergarten hoch³ Deutschland ist KRANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!