Amtstierarzt fordert Geflügelhalter auf, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten
Der Geflügelpesterreger H5N1 breitet sich gegenwärtig in Deutschland aus. Auch im Land Brandenburg wurde das Virus in den vergangenen Tagen in Haustierbeständen amtlich festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ansteckung von Geflügel und gehaltenen Vögeln als hoch ein. Aus diesem Grund fordert Amtstierarzt Dr. Achim Wendlandt alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter auf, die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und zu verstärken.
Unter anderem sollten Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel vermieden werden. Insbesondere sollen das Futter und die Einstreu für das Hausgeflügel wildvogelsicher aufbewahrt.
Darüber hinaus sollten Tierhalter sicherstellen, dass die Ein- und Ausgänge zu den Ställen gegen unbefugten Zutritt gesichert sind, die Ställe nur mit betriebseigener Schutz- oder Einwegkleidung betreten werden und eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe vorgehalten wird.
Um einen Eintrag des Erregers zu vermeiden, sollte aktuell auch unbedingt darauf verzichtet werden, kranke oder hilflose Wildvögel mitzunehmen und auf dem eigenen Gelände zu versorgen.
Tierhalter sollten Vorsorgemaßnahmen zum Aufstallen des Geflügels treffen.
Die hochpathogene Aviäre Influenza(HPAI) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche des Geflügels. Bei der Geflügelpest („Vogelgrippe“) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird.
Quelle: PM LK UM vom 4-11-2021
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