Zoll verhindert illegale Einfuhr von Riesenmuscheln – Verstoß gegen Vorschriften zum Artenschutz

Zwei Schalen der Großen Riesenmuschel (Bild Zoll)
(Zoll) Es war kein alltäglicher Fund, den die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamts Potsdam bei der Kontrolle des Reisegepäcks einer aus dem Urlaub zurückkommenden Familie am BER – Flughafen Berlin Brandenburg – entdeckt haben.
Zwei Schalen der Großen Riesenmuschel (wissenschaftlichen Bezeichnung „Tridacna gigas“) mit einem Gesamtgewicht von mehr als 30 Kilogramm befanden sich in zwei der mitgeführten Gepäckstücke.
Mit einer Größe von bis zu 140 Zentimetern und einem Gewicht von über 350 Kilogramm ist die große Riesenmuschel die größte bekannte Muschelart. Da sie vom Aussterben bedroht ist, steht sie auf der Liste des Washingtoner Artenschutzübereinkommens und ist in Anhang B der Artenschutzverordnung der Europäischen Union erfasst. Für die Einfuhr von lebenden oder toten Exemplaren dieser Art ist eine Zollanmeldung sowie die Vorlage entsprechender Genehmigungen erforderlich.
Da die aus Kenia kommenden Reisenden bei der Zollkontrolle den grünen Kanal benutzt haben, ist diese Anmeldung unterblieben. Auch die erforderlichen Dokumente konnten auf Nachfragen nicht vorgelegt werden. Weil das Gewicht der beiden Muschelschalen weit über der erlaubten Grenze von drei Kilogramm lag, wurden sie vom Zoll beschlagnahmt.
„Leider können wir immer wieder feststellen, dass Reisende Urlaubsandenken mitbringen, die aus geschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden“, sagte Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam. „Die illegale Einfuhr von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder Teilen davon sowie daraus hergestellten Waren ist kein Kavaliersdelikt und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden“, so Graf weiter.
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Zweckwidrige Verwendung eines ausländischen Fahrzeugs – Zoll am Frankfurter Flughafen leitet Strafverfahren ein
(Zoll) Zollbeamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main kontrollierten am 27. Oktober 2021 den fließenden Verkehr auf der Fahrstraße am Terminal 2 des Frankfurter Flughafens. Dabei überprüften sie auch einen in der Republik Moldau zugelassenen Porsche Cayenne sowie die beiden darin befindlichen Personen. Es handelte sich dabei um einen deutschen Staatsangehörigen sowie eine Frau mit osteuropäischer Staatsangehörigkeit.
Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass die beiden Personen seit mehreren Jahren in Deutschland wohnen, das im August erworbene Fahrzeug allerdings in der Republik Moldau zugelassen ist. Daher bestand der Verdacht der zweckwidrigen Verwendung des Fahrzeugs in Deutschland.
Unterlagen, die die Entrichtung von Einfuhrabgaben nachwiesen, konnten die beiden kontrollierten Personen nicht vorlegen. Zur Aufklärung des Sachverhalts leiteten die Beamten ein Steuerstrafverfahren gegen die Beteiligten wegen Verdachts der Hinterziehung von Einfuhrabgaben ein.
Fahrzeuge, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend verwendet werden, unterliegen in Deutschland der Kraftfahrzeugsteuer. Werden ausländische Fahrzeuge nicht nur vorübergehend in Deutschland gefahren und hat der Nutzer einen regelmäßigen Standort in Deutschland, ist dieser verpflichtet, das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen. Der regelmäßige Standort eines Fahrzeugs wird dabei durch seine tatsächliche Verwendung bestimmt. Es ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht.
Fahrzeuge, die aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland eingeführt werden, unterliegen Zollabgaben sowie der Einfuhrumsatzsteuer. Für Personenkraftfahrzeuge fällt dabei in der Regel ein Zollsatz von 10 Prozent des Zollwerts sowie die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Einfuhrumsatzsteuerwerts an.
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Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe – Durchsuchungen in mehreren Bundesländern und in Berlin; ein Beschuldigter festgenommen; Vermögensgegenstände sichergestellt
(Zoll) Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Hauptzollamt Dresden führen ein Komplexverfahren im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts gegen sieben Beschuldigte (drei türkische, eine bulgarische und drei deutsche Staatsangehörige). Die Beschuldigten sind Inhaber, Geschäftsführer oder anderweitig Beschäftigte mehrerer im Bauhaupt- und -nebengewerbe tätiger Firmen.
Den Beschuldigten liegt unter anderem bandenmäßiges Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gemäß § 266a Strafgesetzbuch in einer Vielzahl von Fällen zur Last.
Ihnen wird vorgeworfen, seit 1. Januar 2016 Arbeitnehmer beschäftigt und diese Beschäftigung in einer Vielzahl von Fällen nicht oder nicht in vollem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherung gemeldet und die fälligen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und die Sozialkassenbeiträge nicht im geschuldeten Maße abgeführt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht derzeit von einem Schaden von circa 2,7 Millionen Euro aus.
In diesem Verfahren fanden heute unter Leitung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dresden zeitgleich Durchsuchungen von Wohn- und Geschäftsräumen sowie Arbeitnehmerunterkünften in Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Berlin statt. Insgesamt wurden 30 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.
Die Durchsuchungen dienten der Sicherung von Beweismitteln, wie zum Beispiel Teile der Lohn- und Finanzbuchhaltung, diverse Aufzeichnungen, Rechnungen sowie elektronische Speichermedien.
Darüber hinaus wurden insgesamt 24.000 Euro Bargeld, ein BMW X5 (Baujahr 2008) im Wert von 9.000 Euro, umfangreicher Goldschmuck sowie sechs illegale Glücksspielautomaten sichergestellt.
Gegen den 61-jährigen Beschuldigten hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl erlassen. Der Beschuldigte wurde heute Morgen festgenommen und soll noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
An der Realisierung des Einsatzes waren über 200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligt. Unterstützt wurde die Maßnahme durch Einsatzkräfte der Zollfahndung sowie der sächsischen und bayrischen Landespolizei.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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Zoll findet manipulierte Schreckschusspistole – Geladene scharfe Schusswaffe unter Katzenfutter versteckt
(Zoll) Bei der zollrechtlichen Kontrolle eines bei der Einreise über den Grenzübergang Neuenburg-Autobahn mit zwei Personen besetzten französischen Pkws fand eine Streife des Hauptzollamts Lörrach in der vergangenen Woche eine manipulierte Schreckschusswaffe sowie 30 Schuss Munition.
Die Waffe befand sich unter dem Sitz des 31-jährigen Beifahrers und war mit mehreren Tüten Trockenfutter für Katzen abgedeckt. Deutlich erkennbar waren die auf beiden Seiten des Laufs abgeschliffene Seriennummer der Waffe und der veränderte Lauf, sodass die eigentlich mit pyrotechnischer Munition zu verwendende Schreckschusswaffe nun als scharfe Schusswaffe genutzt werden konnte. Zum Zeitpunkt des Auffindens war sie dann auch mit sechs Patronen geladen.
Die weitere Kontrolle beförderte im Handschuhfach des Fahrzeugs und in der Jackentasche des Mannes mit Wohnsitz im benachbarten Elsass insgesamt 30 weitere Schuss Munition zutage.
Er fahre regelmäßig nach Neuenburg zum Einkaufen, gab der Mann schließlich auf die Fragen der Zöllner an. Die Waffe führe er zur Selbstverteidigung mit sich, eine amtliche Erlaubnis hierfür konnte er allerdings nicht vorweisen. Der mutmaßliche Straftäter, Waffe und Munition wurden zur weiteren Bearbeitung dem Polizeipräsidium Freiburg übergeben.
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Zoll stellt erneut große Menge Kokain sicher – Mann auf der Autobahn 30 nach Grenzübertritt aus den Niederlanden gefasst
(Zoll) Bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn 30 im Grenzbereich zu den Niederlanden haben Beamte des Sachgebiets Kontrollen des Hauptzollamts Münster am Mittwoch, dem 10. November 2021, ungefähr sechseinhalb Kilogramm Kokain sichergestellt. Der Fahrer des Wagens wurde vorläufig festgenommen.
Die Frage der Zöllner, ob er verbotene Waren bei sich führe, verneinte der Mann zwar, doch das Leugnen half ihm nichts: Der Wagen, der aus den Niederlanden kam und in Höhe von Salzbergen von den Zöllnern zum Anhalten aufgefordert worden war, wurde dennoch durchsucht.
Und das war, wie sich schnell herausstellte, auch gut so: Etwa sechseinhalb Kilogramm Kokain stellten die Beamten im Fahrzeug sicher. Besonders suchen mussten sie dafür nicht: Das Rauschgift befand sich in zwei Taschen im Kofferraum. Der daraufhin hinzugezogene Rauschgiftspürhund konnte keine weiteren verbotenen Substanzen im Fahrzeug entdecken.
Die Zöllner nahmen den Mann vorläufig fest und brachten ihn in Polizeigewahrsam. Das Kokain wurde vom Zollfahndungsamt in Essen – Dienstsitz Nordhorn – übernommen, das auch die weiteren Ermittlungen führt.
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Osnabrücker Zoll stellt in Fleischwirtschaft 18 Unregelmäßigkeiten fest – Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(Zoll) Am 9. November 2021 überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse in der Fleischwirtschaft. Beim Hauptzollamt Osnabrück waren 79 Beschäftigte im Einsatz und befragten 123 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Nach bisherigen Erkenntnissen haben sich dabei in 18 Fällen Unstimmigkeiten im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen. Konkret handelt es sich dabei in fünf Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.
Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde, und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.
Bei den Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen in der Fleischwirtschaft insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern im Fokus.
Die Fleischwirtschaft unterliegt derzeit den Regelungen des Mindestlohngesetzes mit einem gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro je Zeitstunde.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) wurde in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen sowie von Leiharbeit eingeführt. Das bedeutet, dass seit dem 1. Januar 2021 in der gesamten Verarbeitungskette der Fleischindustrie (Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung) keine Arbeitnehmer von Dritten und keine Selbstständigen mehr tätig sein dürfen und seit dem 1. April 2021 auch keine Leiharbeitnehmer mehr überlassen werden dürfen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Gemeinsam gegen Geldwäsche – Zoll führte Bargeldkontrollen entlang der deutsch-niederländischen Grenze durch
(Zoll) Am 9. November 2021 haben Einsatzkräfte der Hauptzollämter Duisburg, Krefeld, Münster, Oldenburg und Osnabrück sowie der Landespolizei und der Bundespolizei im Rahmen einer gemeinsamen Kontrollaktion entlang der deutsch-niederländischen Grenze zahlreiche Verstöße festgestellt.
84 Einsatzkräfte sowie Bargeld- und Drogenspürhunde waren an der Kontrollaktion beteiligt. Dabei wurden Fahrzeuge entlang der deutsch-niederländischen Grenze aus dem fließenden Verkehr herausgezogen und kontrolliert.
Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stellt eine behördenübergreifende Aufgabe dar. Bargeld eignet sich grundsätzlich zur Geldwäsche, da es aufgrund seiner Anonymität Spuren vermeidet. Gleichzeitig dürfte es Geldwäschetätern häufig darauf ankommen, bemakeltes Bargeld unter Verschleierung der illegalen Herkunft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu überführen.
In der Vergangenheit wurde der Transport in das In- und Ausland von inkriminiertem Bargeld der internationalen organisierten Kriminalität häufig unter Einsatz von Bargeldkurieren durchgeführt. Dabei werden die Restriktionen und Sicherungsmechanismen des Finanzsektors gezielt umgangen. Kriminelle Organisationen rekrutieren hierzu gezielt Personen, die deren inkriminiertes Bargeld regelmäßig durch Nutzung des Luft-, See-, Straßen- und Schienenverkehrs über eine internationale Grenze hinweg transportieren. Der Zoll führt daher regelmäßig Barmittelkontrollen durch.
Der Schwerpunkt der Kontrollaktion lag daher auch in der Überprüfung und Durchsuchung von Fahrzeugen und Gepäckstücken sowie von Personen wegen mitgeführter Barmittel. Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.
Die Einsatzkräfte kontrollierten insgesamt 552 Personen und 368 Fahrzeuge. In 18 Fällen wurden rund 85.000 Euro Barmittel festgestellt, die auf das Befragen durch die Einsatzkräfte nicht immer angezeigt wurden.
In den Fokus der Kontrolle geriet auch ein neuwertiges Luxusauto der Marke Ferrari, welches in Russland zugelassen ist und von einem französischen Staatsbürger aus den Niederlande kommend nach seiner Aussage Richtung Norddeutschland gesteuert wurde. Außerhalb der EU zugelassene Kraftfahrzeuge dürfen von Reisenden vorübergehend verwendet werden. Es ist allerdings nicht zulässig, diese Dritten zu überlassen. Ein Verstoß gegen dieses Verfügungsverbot führt zur Entstehung von 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer auf den Zollwert des Autos. Es besteht in dem Fall der Verdacht der Hinterziehung dieser Steuern.
Eine Methode der Geldwäsche ist der Kauf wertvoller Autos mit illegalem Geld. Diese werden dann außer Landes gebracht und wiederverkauft. Wegen des Ferraris dauern die Ermittlungen noch an.
Bei der Kontrolle an der Autobahn 30 bei Schüttorf waren auch die Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück und des Hauptzollamts Osnabrück vor Ort und konnten sich von der gelungenen Zusammenarbeit der Einsatzkräfte der verschiedenen Behörden einen eigenen Eindruck verschaffen.
Im Laufe der Kontrollaktion stellten die Einsatzkräfte quasi als „Beifang“ auch noch 13 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest.
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Haussanierung endet mit fünf Festnahmen – Zollbeamte stoppen illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung
(Zoll) Bei der Überprüfung einer Baustelle in Gelsenkirchen am 11. November 2021 hat der Zoll fünf serbische Männer bei der Schwarzarbeit angetroffen und vorläufig festgenommen. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund waren auf die Männer aufmerksam geworden, als diese gerade mit Entrümpelungsarbeiten im Rahmen einer Mehrfamilienhaus-Sanierung beschäftigt waren.
Wenn serbische Staatsangehörige arbeiten möchten, benötigen sie einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Männer zwischen 32 und 49 Jahren wiesen sich jedoch nur mit ihren Reisepässen aus. Damit durften sie sich in Deutschland zwar vorübergehend aufhalten, aber nicht arbeiten.
Gegen die fünf Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Über ihren weiteren Verbleib entscheidet die Ausländerbehörde.
Auch für den Arbeitgeber gibt es juristische Folgen. Er muss mit Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung rechnen.
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