Großer Schlag gegen international organisierten illegalen Zigarettenhandel – Vier Haftbefehle vollstreckt; circa 270.000 Euro Bargeld und 370.000 Zigaretten sichergestellt
(Zoll) Bereits am 1. und 2. September 2022 durchsuchten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück (Abteilung für Organisierte Kriminalität) über 200 Einsatzkräfte des Zollfahndungsamts Essen – unterstützt durch die Zollfahndungsämter Frankfurt am Main, Hannover, Stuttgart, die Hauptzollämter Bielefeld, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Duisburg, Frankfurt (Oder), Köln, Krefeld, Münster, Oldenburg, Osnabrück, Potsdam, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, die Polizei Osnabrück und das Technische Hilfswerk – bundesweit 46 Wohn- und Geschäftsräume.
Gegen drei Hauptverdächtige wurden Haftbefehle vollstreckt, insgesamt rund 270.000 Euro Bargeld, etwa 370.000 unversteuerte Zigaretten und circa 400 Kilogramm Wasserpfeifentabak sowie eine Destillieranlage und 100 Flaschen Alkohol sichergestellt.
Das Zollfahndungsamt Essen – Dienstsitz Münster – führt seit Oktober 2019 unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück Ermittlungen gegen in Deutschland und europaweit ansässige und agierende Täter, unter anderem wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Schmuggels unverzollter und unversteuerter Zigaretten, der Steuerhinterziehung im großen Ausmaß, der Beihilfe hierzu durch den Betrieb illegaler Herstellungsanlagen für unversteuerte Zigaretten sowie der Beihilfe zur gewerbsmäßigen Steuerhehlerei durch den gewinnbringenden Absatz unverzollter und unversteuerter Zigaretten auf den europäischen Schwarzmärkten.
Die umfangreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Essen – Dienstsitz Münster – gegen einen 46-Jährigen aus dem Landkreis Osnabrück bestätigten den Verdacht, dass dieser europaweit am Aufbau und Betrieb von illegalen Zigarettenherstellungsanlagen beteiligt war. Er arbeitete hierbei partnerschaftlich mit einem ebenfalls 46-jährigen ukrainischen Verdächtigen aus dem Landkreis Osnabrück sowie in wechselnder Konstellation mit weiteren osteuropäischen Mittätern zusammen. Die Tatverdächtigen stellten für illegale Zigarettenherstellungsanlagen anderer Tätergruppierungen in verschiedenen europäischen Ländern Tabak, Vormaterialien, Maschinen und Arbeiter bereit.
Im Rahmen europäischer Zusammenarbeit konnten illegale Herstellungsbetriebe in Rumänien und der Slowakei lokalisiert und sichergestellt werden.
Mit einem weiteren 52-jährigem deutschen Hauptverdächtigen aus Osnabrück wurden illegal hergestellte Zigaretten in Tarnladungen aus Holz und Gummimatten aus der Ukraine und Weißrussland eingeschmuggelt und auf dem deutschen Schwarzmarkt abgesetzt oder nach Großbritannien weitergeleitet.
Bei den europaweiten Ermittlungen wurde das Zollfahndungsamt Essen durch Europol unterstützt.
Am 1. September 2022 wurden die beiden Haupttäter aus dem Landkreis Osnabrück bei ihrer Wiedereinreise aus Polen bei Berlin durch eingesetzte Kräfte der Hauptzollämter Frankfurt (Oder) und Potsdam festgenommen. 78.000 Euro, die im Fahrzeug versteckt waren, sowie weitere elektronische Beweismittel wurden gefunden und sichergestellt.
Bei den anschließenden Wohnungsdurchsuchungen wurden zahlreiche schriftliche und elektronische Beweismittel sowie Bargeld in Höhe von 24.000 Euro sichergestellt. Zeitgleich wurde ein 46-jähriger belarussischer Neusser an seinem Wohnort mit Haftbefehl festgenommen, welcher im Rahmen der Ermittlungen als Verteiler unversteuerter Zigaretten identifiziert wurde. Bei den folgenden Durchsuchungen in Neuss und Düsseldorf wurden fast 400 Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak, Bargeld und Zigaretten sowie schriftliche und elektronische Beweismittel sichergestellt.
Im Landkreis Emsland, in Pforzheim, in Kerpen, im Landkreis Böblingen und in Osnabrück wurden bei weiteren fünf Beschuldigten Bargeldbeträge zwischen 800 und 110.000 Euro und weitere Beweismittel sichergestellt.
Unversteuerte Zigaretten wurden in zwölf Objekten in Osnabrück, Cloppenburg, Düsseldorf, Kerpen, Frechen und in den Landkreisen Osnabrück, Cloppenburg, Emsland, Böblingen sowie im Rheingau-Taunus-Kreis sichergestellt.
Im Landkreis Cloppenburg wurden bei einem Beschuldigten unter anderem eine komplette Destillieranlage und 100 Flaschen unversteuerter Alkohol sichergestellt.
Am 7. September 2022 konnte der 52-jährige Deutsche in Osnabrück angetroffen und der gegen ihn bestehende Haftbefehl vollstreckt werden.
Der geschätzte Gesamtsteuerschaden an in- und ausländischen Steuern liegt im Ermittlungskomplex bei circa elf Millionen Euro.
Die vollstreckten Haftbefehle wurden mittlerweile gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Die Ermittlungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück dauern an. Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgte die Veröffentlichung erst zu diesem Zeitpunkt.
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Größere Rauschgiftmenge und Bargeld – 47-Jähriger in Untersuchungshaft
(Zoll) In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Darmstadt, der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Hessischen Landeskriminalamts sowie des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main wegen Verdachts des unerlaubten Handels mit und der Einfuhr von Betäubungsmitteln konnte der 47-jährige Hauptbeschuldigte am 26. Oktober 2022 in Rödermark festgenommen werden.
Der Festnahme sind monatelange intensive Ermittlungen vorausgegangen, die durch einen glücklichen Umstand vorzeitig abgeschlossen werden konnten.
Einer Streifenwagenbesatzung der Polizeistation Dietzenbach (Polizeipräsidium Südosthessen), die sich im Rahmen anderweitiger Ermittlungen an der Anschrift des Beschuldigten aufhielt, stieg plötzlich der Geruch von Marihuana in die Nase. Die Polizisten beobachteten eine ältere Dame – wie sich später herausstellte, die Mutter des 47-Jährigen – wie sie mutmaßlich versuchte, eine Tüte zu verstecken. Darin fanden die Beamten schließlich etwa 1,5 Kilogramm Kokain, annähernd 500 Gramm Haschisch und 700 Gramm Marihuana.
Der Hauptbeschuldigte konnte kurze Zeit später in unmittelbarer Nähe seiner Anschrift festgenommen werden.
Bei der anschließenden Durchsuchung des Mehrfamilienhauses wurde die Geruchsquelle gefunden: eine im Keller befindliche sogenannte Indoor-Plantage für den Anbau von Marihuana. Diese wurde mithilfe der Feuerwehr Rödermark/Ober-Roden abgebaut und abtransportiert.
In den Räumen der Frau, die mutmaßlich zuvor die Tüte verstecken wollte, konnten weitere 200 Gramm Marihuana, mehr als 9.000 Euro in szenetypischer Stückelung sowie vier hochwertige Armbanduhren aufgefunden und sichergestellt werden.
Zudem wurden noch fünf Marihuanasetzlinge sowie ein ausgewachsener, mannshoher Marihuanastrauch sichergestellt.
Der 47-Jährige wurde am 27. Oktober 2022 dem Haftrichter beim Amtsgericht Darmstadt vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Die 68-jährige Mutter wurde nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.
Die Ermittlungen in diesem Verfahren dauern an.
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Hessen wurde Im Jahr 2012 als Zusammenschluss von Ermittlern des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main gegründet.
Ziel der GER Hessen ist die Bekämpfung der hessenweiten und grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität. Als Expertendienststelle führt die GER Hessen besonders umfangreiche Ermittlungsverfahren im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität, Schwerpunkt Rauschgiftdelikte.
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Explosive Ladung – Zoll stellt über 600 Kilogramm Pyrotechnik sicher
(Zoll) Am 1. November 2022 kontrollierten Zöllner der mobilen Kontrolleinheit Pirna einen niederländischen Kleintransporter am Rastplatz Heidenholz an der Autobahn 17.
Der Fahrer gab an, aus Tschechien kommend auf dem Weg in die Niederlande zu sein. Die Frage nach anmeldepflichtigen Waren verneinte er.
Allerdings befand sich im Laderaum des Fahrzeugs ausschließlich hochexplosive Pyrotechnik.
In der Folge stellten die Kollegen 39 Batteriefeuerwerke mit einem Gesamtgewicht von 635 Kilogramm sicher. Die Nettoexplosivmasse betrug dabei fast 86 Kilogramm.
Gegen den Fahrer, der keine entsprechende Erlaubnis vorweisen konnte, wurde ein Strafverfahren, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz, eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.
Das deutsche Sprengstoffrecht umfasst explosionsgefährliche Stoffe, wie zum Beispiel Explosivstoffe (Schwarzpulver, Nitroglycerin etc.) und pyrotechnische Sätze sowie pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper) und Zünd- und Anzündmittel.
Die Durchfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen durch Deutschland ist nur zulässig, wenn der Durchführer über eine entsprechende sprengstoffrechtliche Erlaubnis verfügt. Dabei besteht eine ausdrückliche Anmelde- und Vorführpflicht bei den Zollstellen.
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Sozialversicherungsschaden in Höhe von einer Viertelmillion Euro – Betreiberin eines Bauunternehmens verurteilt
(Zoll) Eine ehemalige Bauunternehmerin aus dem Vogtlandkreis wurde im Juli dieses Jahres vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Plauen des Hauptzollamts Erfurt hatte die Verurteilte mehrere Arbeitnehmer nicht oder nicht vollständig zur Sozialversicherung angemeldet und zu geringe Beiträge gezahlt. Den gerichtsfesten Beweis hatte eine aufwendige Auswertung der Buchhaltung erbracht.
Durch die Ermittlungen konnte der Nachweis für das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in den Jahren 2016 und 2017 und der damit verbundene Betrug zum Nachteil der Sozialkasse im Baugewerbe erbracht werden. Der Gesamtschaden belief sich etwa auf eine Viertelmillion Euro.
Ausgangspunkt für diese Ermittlungen war ein weiteres Ermittlungsverfahren vom Hauptzollamt Erfurt, bei dem man auf Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Firma der hier verurteilten Bauunternehmerin gestoßen ist.
Der Strafantritt der ehemaligen Firmenchefin wurde unter der Prämisse ausgesetzt, dass sie sich in einer Bewährungszeit von vier Jahren nichts mehr zuschulden kommen lässt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Sieben Monate Haftstrafe für Unternehmer – Zoll stellt Mindestlohnverstoß fest
(Zoll) Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte einen Inhaber einer Firma aus der Baubranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 40 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von 2017 bis 2019 seinen Arbeitnehmer nicht den vor-geschriebenen Mindestlohn in der Baubranche gezahlt. Aufgefallen war dies den Ermittlern durch einen Abgleich der aufgezeichneten Arbeitszeiten mit den Gehaltsunterlagen, wodurch sie Rückschlüsse auf die Höhe des ausbezahlten Lohns ziehen konnten. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Abgaben in Höhe von rund 11.000 Euro.
„Mit dieser Vorgehensweise hat der Beschuldigte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb seiner Branche“, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.
Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist rechtskräftig.
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