Pasewalk (BPOLI PW) Ein 42- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern Morgen im Regionalexpress 5350 (Stettin-Lübeck) durch Pasewalker Bundespolizisten kontrolliert. Da der Mann keinen gültigen Fahrausweis vorweisen konnte, wurde er wegen der Erschleichung von Leistungen angezeigt.
Die weitere Personenüberprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab insgesamt fünf Fahndungsnotierungen der Staatsanwaltschaft Hannover. Dabei handelte es sich um drei Aufenthaltsermittlungen (Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) sowie zwei Ausschreibungen zur Festnahme mit Haftbefehl. Der erste Haftbefehl wegen Diebstahl beinhaltete 300 EUR Geldstrafe und 138 EUR Verfahrenskosten. Ersatzweise waren 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt. Im zweiten Haftbefehl wegen Sachbeschädigung waren 600 EUR Geldstrafe und 91,50 EUR Verfahrenskosten angesetzt oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Da der Pole die Geldsummen nicht aufbringen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert.
Mehr Glück hatte heute in den frühen Morgenstunden ein 45- jähriger rumänischer Staatsangehöriger. Bundespolizisten kontrollierten ihn auf der Bundesautobahn 11, Höhe Anschlussstelle Penkun. Er war in Richtung Berlin unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personalien ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Nötigung. Durch die sofortige Zahlung der geforderten Geldstrafe in Höhe von 240 EUR und 313,05 EUR Verfahrenskosten konnte er eine 8- tägige Freiheitsstrafe abwenden und verblieb auf freien Fuß.
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