Damitzow ist ohne Straßenbeleuchtung, denn Masten wurden beschädigt. Die Gemeinde ist in der Beleuchtungspflicht. (Leserfoto)
Tantow OT Damitzow. (ASC) Schon oft mussten wir bei TWP über den Ausfall der Straßenbeleuchtung in Damitzow berichten. Denn Fakt ist, sie stammt noch aus der nostalgischen DDR-Zeit und hat die besten Jahre hinter sich.
Für die Neuerrichtung hatte die Gemeindevertretung bisher keine Geld in die Hand genommen, wohl auch unter dem Hintergrund das Anlieger an den Kosten beteiligt werden könnten.
Im Sommer 2022 verursachte nun ein Kraftfahrer einen Unfall und fuhr hölzerne Laternenmasten um. Diese verrotten seither am Wegesrand und sind noch nicht wieder aufgerichtet.
TWP-Leser Steffen schrieb dazu per Whatsapp in der Gruppe „TWP aktuell“ (LINK): „Die umgefahrenen Masten der Oberleitung rotten seit Sommer vor sich hin!“
Also fragte die Onlineredaktion nach dem Sachstand einmal nach. Zunächst bei Gemeindevertreter Andreas Meincke (CDU). Meincke ist zugleich Ortsbeiratsmitglied. Er sagte: „Das Problem ist bekannt, ich weis nur das man da dran ist!“
Auskunftsfähiger war schließlich Bürgermeisterin Silke Natter (parteilos). Sie sagt: „Die Reperaturarbeiten sind bei der Firma Elektro Becker in Auftrag gegeben. Ich gehe davon aus, bis Weihnachten wird wieder Licht sein!“
Leser Steffen freute sich über diese Nachricht, die ihm TWP bereits zukommen ließ, gab aber zu bedenken: „In den letzten Monaten haben wir fast im Wochentakt bei der Bürgermeisterin und im Amt Gartz nachgefragt. Das Argument der Kostenbeteiligung ist jetzt neu, greift hier aber natürlich nicht, denn es geht um die Reperatur eines Schadens durch einen Unfallverursacher.“
TWP bleibt am Thema dran!
Vlt. muss man an dieser Stelle für die Bürgermeisterin auch mal eine Lanze brechen. Sie macht ihren Job ehrenamtlich. Ist zugleich in der Koordination der örtlichen Schule tätig und auch noch im Amtsausschuss. Ihren Job macht sie gut, finde ich. Organisiert sogar Subotnik usw…
Da könnte manch anderes Mitglied aus Ortsbeirat und Gemeindevertretung gerne auch etwas aktiver sein. Aber das ist nur mein persönlicher Eindruck als Beobachter und ich sage es sogar mit Klarnamen (nur für den Fall das „Randgartzer“, „Lupo“ & Co. hier noch etwas zum Besten geben. 😉
Werte Bürgermeisterin S. Natter,
Guten Tag & Grüß Gott!
Ich kann Ihnen mitteilen, öffentliche Straßen sind in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Innerhalb einer Ortslage dürfte es nicht zur Debatte stehen, da stimmen Sie mir zu, oder?
Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege trägt der Straßenbaulastträger, somit die Kommune und hat die Pflicht alle ihr zumutbaren und notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit es auf einem Gehweg nicht zu Unfällen kommt.
Wenn nun eine Straßenbeleuchtung, wie in diesem Beitrag vorgetragen, vorhanden und ein halbes Jahr schon ausgefallen ist und Bürger mehrfach darauf hingewiesen haben, zweifelsohne hat dann die Gemeinde ein Problem! Denn bei einem möglichen Personenschaden oder auch dem Schaden an einem beweglichen Gegenstand (KfZ u.a.) haftet sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.
In Damitzow kommt, auf Grund maroder Wege, für die Kommune (Gemeinde Tantow) hinzu; Der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 240/11) stellte längst klar, dass eine Kommune für den Sturz einer Fußgängerin auf einem stark verwitterten und verfallenen, unebenen Gehweg haftet. Sie kann sich NICHT darauf berufen, dass eine Instandhaltung des Gehwegs aufgrund enger finanzieller Verhältnisse nicht möglich ist.
Nach verschiedenen Urteilen – bis hin zu Oberlandesgerichten-, ist klargestellt, beseitigt eine Kommune nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, auch die wäre hier sicherlich bei einem Schaden gerichtlich zu klären, ihr bekannte Misstände, so haftet sie.
Nähere Auskünfte kann sicherlich der Hauptverwaltungsbeamte und Jurist F. Gotzmann erschöpfend erörtern!