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(Uckermark.de) Zum 23. Februar 2023 treten offiziell die Änderungen des Schutzstatus‘ verschiedener Arten gemäß den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzabkommens im November 2022 in Kraft. Das ist auch für Tierhalter in Brandenburg rechtlich relevant. Zahlreiche Besitzer von Süßwasser-Aquarien werden erstmalig betroffen sein, denn der Zebrawels wurde unter Schutz gestellt.

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