Kommunalwahlen 2019
Kommunalwahlen 2019: Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 8. Januar 2019
Bildung des Wahlausschusses
Kommunalwahlen 2019 in der Gemeinde Tantow: Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte Schönfeld und Tantow in der Gemeinde Tantow
Bekanntmachung der Wahlleiterin vom 31. Januar 2014 zu den Kommunalwahlen 2014 in der Gemeinde Tantow
Bekanntmachung der Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte in der Gemeinde Tantow
Das Amt Gartz informiert zur Kommunalwahl am 25. Mai 2014 (14.02.2014)
Wybory Samorzadowe na 25 Maja 2014 r. (Kommunalwahl am 25. Mai 2014)
Informacje o wyborach europejskich dla naszych obywateli polskich (Informationen zur Europawahl für unsere polnischen Mitbürger)
Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl gewählt.
Die Wahl zum 8. Europäischen Parlament findet in der zeit vom 22. – 25. Mai 2014 statt. In Deutschland wird am 25. Mai 2014 gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürgerinnen und Bürger in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Deutschland wählt insgesamt 96 Abgeordnete. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können in Deutschland für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bunfesländer aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Weitere Informationen zur Vorbereitung der Europawahl finden Sie hier.
Kommunalwahlen am 25. Mai 2014
Erstmalig finden die Kommunalwahlen im Land Brandenburg zeitgleich mit der Europawahl am 25. Mai 2014 statt. Gewählt werden die:
- Kreistage der 14 Landkreise
- Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte
- Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- ehrenamtlichen Bürgermeister
- einige hauptamtliche Bürgermeister
- Ortsbeiräte/Ortsvorsteher
Weitere Informationen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen finden Sie hier.
Wahl des 6. Landtages Brandenburg am 14. September 2014
Insgesamt werden 88 Landtagsabgeordnete in 44 Wahlkreisen gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählt er den Abgeordneten seines Wahlkreises; mit der Zweitstimme wählt er die Liste einer Partei und bestimmt damit die Stärke einer Patrtei im künftigen Landtag.
Weitere Informationen zur Vorbereitung der Landtagswahl finden Sie hier.
Termine und Fristen für die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und die Kommunalwahlen
am 25. Mai 2014
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Termin (Tag vor/nach der Wahl) |
Ereignis |
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Mo., 03.03.2014 |
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Einreichung der Wahlvorschläge für Listen für ein Land und gemeinsame Listen für alle Länder beim Bundeswahlleiter |
Fr., 14.03.2014 |
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Di., 18.03.2014 |
Letzter Tag für die Einlegung einer Beschwerde
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Do., 03.04.2014 |
Letzter Tag bis zu einer Entscheidung über die vorgenannte Beschwerde
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Mo., 07.04.2014 |
Letzter Tag für die öffentliche Bekanntmachung über
durch den Bundeswahlleiter |
So., 20.04.2014 |
Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis, die an diesem Tag bei der Meldebehörde gemeldet sind |
So., 04.05.2014 |
Letzter Tag für die
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Mo., 05.05. bis |
Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis undEinspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses |
Do., 15.05.2014 |
Letzter Tag für die Zustellung der Entscheidung über die Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses |
Sa., 17.05.2014 |
Letzter Tag für die Einreichung der Beschwerde an den Kreiswahlleiter (in kreisfreien Städten an den Stadtwahlleiter) gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen die Richtigkeit der Wählerverzeichnisse; die Beschwerde ist bei der Gemeindebehörde einzulegen |
Mo., 19.05.2014 |
Spätester Termin für die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über Beginn und Ende der Wahlzeit, Wahlbezirke, Wahlräume, Stimmzettel und Wahlverfahren |
Mi., 21.05.2014 |
Letzter Tag für die Entscheidung des Kreiswahlleiters oder Stadtwahlleiters über Beschwerden gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde über Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis |
Fr., 23.05.2014 |
Letzter Tag – 18:00 Uhr – für die Beantragung von Wahlscheinen |
So., 25.05.2014 |
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Ab Mo., 26.05.2014 |
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Di., 01.07.2014 |
Gewählte Bewerber erwerben die Mitgliedschaft im Europäischen Parlament nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses mit Eröffnung der konstituierenden Sitzung des Europäischen Parlaments |
Fr., 25.07.2014 |
Letzter Tag für die Einspruchsmöglichkeit gegen die Gültigkeit der Wahl beim Deutschen Bundestag durch jeden Wahlberechtigten, die Landeswahlleiter, den Bundeswahlleiter und den Präsident des Bundestages |
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Kommunalwahlen
Die nächsten landesweiten Kommunalwahlen finden am 25. Mai 2014 statt. Innenminister Ralf Holzschuher hat den Wahltermin per Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg, Teil II vom 9. September 2013 bekannt gegeben.
Es werden gewählt:
- die Kreistage in den Landkreisen (Übersicht)
- die Stadtverordnetenversammlungen in den kreisangehörigen und kreisfreien Städten (Übersicht)
- die Gemeindevertretungen in den Gemeinden
- die ehremamtlichen Bürgermeister
- die Ortsbeiräte und Ortsvorsteher
Notwendig werdende Stichwahlen ehrenamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind am 15. Juni 2014vorgesehen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Terminkalender (Endgültige Fassung)
- Rundschreiben Ministerium des Innern
Informationen zu sonstigen Wahlen auf kommunaler Ebene:
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Rundschreiben des MI zu den Kommunalwahlen 2014
Schreiben vom 10.09.2013 (Anlage1, Anlage2)
1. Wahltag
2. maßgebliche Einwohnerzahl
Schreiben vom 11.09.2013 (Anlage)
1. Veränderte Termine und Fristen
2. Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters
3. Frühester Zeitpunkt für die Kandidatenaufstellungen
Schreiben vom 06.12.2013
Grundsätze für die Aufstellung der Wahlvorschläge
Schreiben vom 12.12.2013 (Anlage1, Anlage2)
- Muster einer Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters
- Ergänzende Erläuterungen zu dem Muster einer Wahlbekanntmachung
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Gesetzliche Grundlagen
- Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (NEU)
- Brandenburgische Kommunalwahlverordnung (ACHTUNG: Änderungsverordnung in Arbeit)
- Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
- Mustervordrucke (Stand 24.10.2013)
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Mustervordrucke zur Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung
Anlage 1a | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 u. 3 BbgKWahlG |
Anlage 1b | Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß § 15 Abs. 2 Satz 2 BbgKWahlV |
Anlage 2a | Wahlbenachrichtigung |
Anlage 2b | Wahlscheinantrag |
Anlage 3 | Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses |
Anlage 4 | Wahlschein |
Anlage 5a | Wahlvorschlag (Wahl der Vertretung) |
Anlage 5b | Wahlvorschlag (Wahl des Bürgermeisters) |
Anlage 6 | Unterschriftenliste (Unterstützung des Wahlvorschlages) |
Anlage 7a | Zustimmungserklärung (Wahl der Vertretung) |
Anlage 7b | Zustimmungserklärung (Wahl des Bürgermeisters) |
Anlage 8a | Bescheinigung der Wählbarkeit |
Anlage 8b | Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl des Ober- bzw. hauptamtlichen Bürgermeisters |
Anlage 8c | Versicherung an Eides statt eines Unionsbürgers |
Anlage 9a | Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber (Wahl der Vertretung) |
Anlage 9b | Niederschrift über die Bestimmung der Bewerber (Wahl des Bürgermeisters) |
Anlage 10a | Niederschrift über die Sitzung des (Kreis-) Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge und Listenvereinigungen (Wahl der Vertretung) |
Anlage 10b | Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt/Gemeinde zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge (Wahl des Bürgermeisters) |
Anlage 11a | Stimmzettel für die Wahl zum Kreistag |
Anlage 11b | Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung, der Gemeindevertretung oder eines Ortsbeirates |
Anlage 11c | Stimmzettel für die Direktwahl mit mehreren Bewerbern |
Anlage 11d | Stimmzettel für die Direktwahl mit zwei Bewerbern |
Anlage 11e | Stimmzettel für die Wahl des Landrates, Oberbürgerbeisters, Bürgermeisters oder Ortsvorstehers mit nur einem Bewerber |
Anlage 12a | Zählliste (Wahl der Vertretung) |
Anlage 12b | Zählliste (Bürgermeisterwahl) |
Anlage 12c | Zählliste (Bürgermeisterwahl) |
Anlage 13 | Schnellmeldung über das vorläufige Ergebnis der Wahl (Einzelergebnis) des Wahlvorstandes |
Anlage 14 | Schnellmeldung über das vorläufige Ergebnis der Wahl (Gesamtergebnis) des Kreiswahlleiters |
Anlage 15a | Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung der Wahl im Wahlbezirk (Wahl der Vertretung) |
Anlage 15b | Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung der Wahl im Wahlbezirk (Wahl/Stichwahl des Bürgermeisters) |
Anlage 16 | Ergänzung zur Wahlniederschrift über die Ermittlung und Feststellung der Wahl im Wahlbezirk |
Anlage 17a | Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl (Wahl der Vertretung) |
Anlage 17b | Wahlniederschrift über die gesonderte Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Briefwahl (Wahl/Stichwahl des Bürgermeisters) |
Anlage 18a | Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (1 Wahlkreis) |
Anlage 18b | Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses (mehrere Wahlkreise bis 35 000 Einwohner) |
Anlage 18c | Wahlniederschrift über die Sitzung des (Kreis-) Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl (mehrere Wahlkreise mehr als 35 000 Einwohner) |
Anlage 18d | Wahlniederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl/Stichwahl |
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Die Anlagen 5 bis 8 sind von Bewerbern für Kommunalwahlen von Bedeutung.
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