Beamte der Gemeinsamen deutsch polnischen Dienststelle Pomellen verhindern Einschleusung
Pasewalk (BPOLI PW) Beamte der Gemeinsamen deutsch polnischen Dienststelle Pomellen kontrollierten gestern in den frühen Morgenstunden auf polnischem Hoheitsgebiet, Höhe Bobliner Damm, einen Audi mit polnischer Zulassung. Kraftfahrer war ein 19- jähriger ukrainischer Staatsangehöriger. Im Fahrzeug befanden sich noch vier indische Staatsangehörige. Der Ukrainer wies sich mit einem gültigen ukrainischen Reisepass aus. Die Inder waren ausweislos. Bei der Durchsuchung der Personen sowie des Fahrzeuges durch den polnischen Grenzschutz wurden beim Fahrer und bei zwei Indern jeweils ein Handy festgestellt.
Diese und das Fahrzeug wurden sichergestellt. Die Personen wurden in Gewahrsam genommen und zur weiteren Bearbeitung nach Stettin verbracht. Der Ukrainer muss sich jetzt als mutmaßlicher Schleuser verantworten. Alle weiteren Maßnahmen werden durch den polnischen Grenzschutz durchgeführt.
Versuch der unerlaubten Einreise trotz Wiedereinreisesperre
Pasewalk (BPOLI PW) Unterstützungskräfte der Bundespolizeiinspektion Stralsund stellten gestern Abend, gegen 20:30 Uhr, im Rahmen der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen am ehemaligen Grenzübergang Linken einen 26- jährigen afghanischen Staatsangehörigen als Beifahrer eines PKW mit deutscher Zulassung fest. Er konnte keine aufenthaltslegimitierenden Dokumente für die Einreise in das Bundesgebiet vorlegen. Im Fahrzeug befanden sich drei weitere afghanische Staatsangehörige, alle mit Gültigen deutschen Aufenthaltstiteln. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung des Fahrzeuges eine am 19. Juni 2024 von der BPOLI Pasewalk ausgestellte Zurückschiebungsverfügung. Die elektronische Überprüfung der Fingerabdrücke ergab ein entsprechendes Einreise- und Aufenthaltsverbot, befristet bis Juni 2026. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der 26-jährige Afghane nach Polen zurückgewiesen. Der Kraftfahrer bekam eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise.
Hohe Geldstrafe bezahlt
Pomellen (BPOLI PW) Ein 42- jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde gestern Abend in Pomellen angehalten und kontrolliert. Er war mit seinem Auto auf der BAB 11 Richtung Berlin unterwegs. Der Mann legte zur Kontrolle seinen gültigen polnischen Personalausweis vor. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab, dass ihn die Staatsanwaltschaft Münster wegen Steuerhinterziehung zur Fahndung ausgeschrieben hatte. Er zahlte eine Geldstrafe in Höhe von 2800,00 Euro sowie 141,11 Euro Verfahrenskosten und konnte damit 70 Tage Ersatzhaft abwenden.
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