909 Verkehrssünder über das Pfingstwochenende durch die Polizei festgestellt
Anklam (PolMV) Die Kollegen der Besonderen Verkehrsüberwachung Anklam haben am Samstag (18. Mai 2024), am Pfingstsonntag (19. Mai 2024) und am Pfingstmontag (20. Mai 2024) Geschwindigkeitsmessungen an verschiedenen Standorten im Landkreis Vorpommern-Greifswald durchgeführt. Insgesamt wurden dabei 909 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.
Am Samstag wurden in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der L 262, Höhe Groß Ernsthof Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Von ca. 1.000 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 123 die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 1 Fahrverbot (innerorts ab 31 km/h Überschreitung), 41 Bußgelder (innerorts ab 16 km/h Überschreitung) und 82 Verwarngelder (innerorts bis 10 km/h Überschreitung). Die höchste Überschreitung lag bei 84 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 81 km/h und damit eine Überschreitung von 31 km/h vorgeworfen werden kann.
Am Pfingstsonntag waren die Kollegen von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf der B 109, Höhe Heilgeisthof im Einsatz. In diesem Bereich beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ebenfalls 50 km/h (innerorts). Von ca. 2.600 durchgefahrenen Fahrzeugen überschritten insgesamt 202 die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 12 Fahrverbote, 70 Bußgelder und 132 Verwarngelder. Die höchste Überschreitung lag bei 114 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 111 km/h und damit eine Überschreitung von 61 km/h vorgeworfen werden kann.
Am Pfingstmontag wurden auf der BAB 20, Höhe Peenetalbrücke in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr bei insgesamt ca. 5.150 durchfahrenden Fahrzeugen 584 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Bereich liegt bei 100 km/h. Ergebnisse der durchgeführten polizeilichen Messungen sind 12 Fahrverbote (außerorts ab 41 km/h Überschreitung), 207 Bußgelder (ab 16 km/h Überschreitung) und 377 Verwarngelder (bis 15 km/h Überschreitung). Die höchste Überschreitung an dem Tag war ein Fahrzeug mit gemessenen 173 km/h, wovon nach Abzug der Toleranz ein Wert von 168 km/h und damit eine Überschreitung von 68 km/h vorgeworfen werden kann.
In den 15 Fällen, in denen ein Fahrverbot vorliegt, wurden jeweils Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es muss nun mit einem Bußgeld von 738,50 Euro, drei Monaten Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg gerechnet werden.
56-Jährige verliert 38.000 durch Anlagenbetrug – die Polizei warnt vor Geldanlagen über Internetanzeigen
Wolgast (PolMV) Am vergangenen Freitag (17.05.2024) meldete sich eine 56-jährige Deutsche bei der Polizei, um einen Anlagenbetrug anzuzeigen. Im Internet wurde die Frau Ende März auf eine Internetanzeige einer angeblichen Börsenplattform aufmerksam, in der es um Geldanlagen ging. Über die dortige Telefonnummer wurde die 56-Jährige an einen vermeintlichen Finanzspezialisten vermittelt und aufgefordert einen dreistelligen Betrag zum Einstieg zu investieren. Nach erfolgter Überweisung meldete sich der vermeintliche Finanzberater per Videoanruf und gab an, Chef-Analyst an einer deutschen Börse zu sein. Die weitere Kommunikation fand über WhatsApp statt. In den nächsten Wochen überwies die Geschädigte dann insgesamt 38.000 Euro an britische und litauische Konten. Der angebliche Finanzberater forderte die Frau außerdem dazu auf, ein Programm auf ihrem PC zu installieren, wodurch dieser sowohl Zugriff auf den PC als auch auf das Handy der Geschädigten hatte. Sowohl bei der erstmaligen Überweisung auf das britische als auch auf das litauische Konto wurde eine Stornierung durch die Bank vorgenommen. Dennoch überwies die Geschädigte das Geld erneut. Offenkundig wurde der Betrug erst, nachdem die Frau Kontakt zum Verbrauchertelefon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgenommen hatte. Sie wollte sich erkundigen, warum ihr Geld, welches sich laut Aussagen des angeblichen Beraters in einem Wallet schon auf 200.000 US-Dollar vermehrt haben soll, eingefroren wurde. Durch die Bank wurde der Geschädigten geraten, eine Anzeige bei der Polizei zu stellen, was sie schließlich auch tat.
Immer wieder werden Menschen im Internet auf unseriöse Kapitalanlagen im Internet aufmerksam und verlieren dabei oft ihre gesamten Ersparnisse. Dabei nutzen die zumeist aus dem Ausland agierenden Täter für ihre Betrugsmasche Werbeanzeigen im Internet bzw. in den sozialen Medien, Callcenter-Anrufe oder E-Mails. Für die Betrugsmasche werden eigens erstellte, tatsächlich nicht existente Anlageplattformen für Online-Investments erstellt und über Rezensionen von angeblichen Investoren der Eindruck erweckt, man könne viel Geld mit der Anlage verdienen. Im weiteren Verlauf kommt es dann auch oft zum Einsatz einer Fernwartungssoftware, womit die Betrüger auf den Computer oder andere Endgeräte der Geschädigten zugreifen können.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei:
- Geben Sie keine sensiblen Daten preis.
- Seien Sie kritisch bei dem Versprechen hoher Gewinne.
- Gewähren Sie niemandem mittels Fernwartungssoftware (z.B. AnyDesk, Team Viewer) Zugriff auf Ihren PC.
- Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Übermitteln Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente.
- Überweisen Sie kein Geld an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder angeblichen Firmen.
- Nehmen Sie Stornierungen seitens Ihrer Bank ernst. Banken werden im Umgang mit Betrugsmaschen durch die Polizei sensibilisiert.
- Wenden Sie sich im Zweifel an die Polizei.
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