Wie wollen wir sterben und wie weit darf Sterbehilfe gehen? – Einladung zur öffentlichen Diskussionsveranstaltung
(MdB Zierke) Berlin / Eberswalde / Prenzlau – Im Zusammenhang mit den Gesetzesvorhaben zum Ausbau der Palliativmedizin und der Hospizarbeit wird der Deutsche Bundestag bis Jahresende auch über vier verschiedene Anträge interfraktioneller Gruppen zum assistierten Suizid entscheiden. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob Ärzten eine Beihilfe zur Selbsttötung – also der ärztlich assistierte Suizid – ausdrücklich erlaubt werden soll oder nicht.
„Bislang gibt es keine einheitliche und rechtssichere Regelung zum ärztlich assistierten Suizid. Ärztliche Suizidbeihilfe ist zwar weder im Strafgesetzbuch noch in der Bundesärzteordnung verboten, aber dafür in der Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer von 2011. Da diese aber nicht rechtsverbindlich ist, sondern eher empfehlend, haben von den 17 Landesärztekammern 10 Länder das Verbot übernommen. Die anderen Bundesländer haben es abgeschwächt oder ganz weggelassen, sodass Ärzte und Angehörige deutschlandweit momentan oft verunsichert sind“, so Stefan Zierke.
„Bevor ich in diese wichtige Abstimmung gehe, möchte ich in Prenzlau und Eberswalde die Meinungen der Menschen einholen, um ein Gefühl für ihre Präferenzen zu bekommen. Es ist ein sehr emotionales Thema, das uns irgendwann alle beschäftigen wird. Daher würde ich mich über eine anregende und sachliche Diskussion freuen“, so der SPD-Bundestagsabgeordnete.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit uns ins Gespräch zu kommen:
Dienstag, 15. September 2015, um 18:30 Uhr im AWO Seniorenhaus „Am Thomas-Müntzer-Platz“ in 17291 Prenzlau
Podiumsgäste: Sebastian Finger (Arzt), Kerstin Henke (Fachbereichsleiterin Pflege der AWO Uckermark), Steffi Scholer (Uckermärkischer Hospizverein) und Dr. Reinhart Müller-Zetzsche (Kirchenkreis Uckermark)
Moderation: Stefan Zierke
Donnerstag, 17. September 2015, um 18:30 Uhr im Konferenzraum der GLG (Rudolf-Breitscheid-Str. 36) in 16225 Eberswalde
Podiumsgäste: Albrecht Preisler (Pfarrer), Horst Ritter (Pfarrer i.R., Hospiz „Auf dem Drachenkopf“), Ralph Schrader (Arzt)
Moderation: Stefan Zierke
Eine kurze Kritik des Brand-Griese-Entwurfs
1. Der Brand-Griese-Entwurf spekuliert, dass Suizidhilfe ein „Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung“ werden könnte, durch das sich alte, kranke Menschen zu einem Suizid verleiten lassen: „Ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote würden sie eine solche Entscheidung nicht erwägen, geschweige denn treffen“. Das ist angesichts häufiger Alterssuizide einfach nur Unsinn. Außerdem geht es bei der ärztlichen Suizidhilfe nicht um Gesundheitsversorgung.
2. Der Brand-Griese-Entwurf unterstellt als Grundproblem, gewissenlose Ärzte würden Patienten zum Suizid verführen (was längst strafbar ist, weshalb dazu kein neues Gesetz nötig ist).
3. Der Brand-Griese-Entwurf lässt offen, wie oft z.B. ein Onkologe „Suizidhilfe, die im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation gewährt wird“ leisten darf, bevor er eingesperrt und ihm die Approbation entzogen wird.
4. Der Brand-Griese-Entwurf entmündigt lebensmüde Bürger, indem er ihnen den Zugang zu geeigneten rezeptpflichtigen Medikamenten versperrt. (Das am besten geeignete Mittel, Pentobarbital, ist in Deutschland allerdings für Tiere reserviert, es darf schon lange nicht mehr an Humanmediziner ausgeliefert werden.) Er zwingt suizidwillige Menschen zu unsicheren, inhumanen und sozial schädlichen Methoden zu greifen (Strick, Hochhaus, Bahn) und ihr Leben früher zu beenden, als eigentlich nötig wäre.
5. Der Brand-Griese-Entwurf ist undemokratisch. Etwa 80% der Deutschen sind gegen ein Verbot der ärztlichen Suizidhilfe. (Infratest/Dimap, 2014 und Politbarometer, 2014)
Wolfgang Klosterhalfen, Düsseldorf, 4.9.2015