Zentnerweise Cannabis-Produkte – Zoll stellt rund 100 Kilogramm Haschischplatten und Cannabis-Blüten sicher
(Zoll) Zöllner des Hauptzollamts Singen stellten bei der Kontrolle eines in der Schweiz zugelassenen Kleintransporters am 22. Juni 2023 rund 100 Kilogramm Cannabis-Produkte sicher.
Auf dem Weg aus der Schweiz nach Deutschland gaben ein 35-Jähriger und seine ihn begleitende Partnerin bei einer Kontrolle in Blumberg gegenüber Zöllnern des Hauptzollamts Singen an, keine zollpflichtigen Waren eingeführt zu haben. Lediglich Werkzeug würde sich im Laderaum des Mercedes-Benz Sprinters befinden, so der polnische Fahrer.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs stapelten sich im Laderaum aber noch jede Menge Kartons und schwarze Plastiksäcke. Gefüllt waren die 13 Kartonagen überwiegend mit Haschischplatten und Cannabis-Blüten. Genauso stellte man in den 19 schwarzen Säcken weitere Cannabis-Produkte fest.
Unterm Strich waren es rund 100 Kilogramm Cannabis-Produkte. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet. Darüber hinaus wurde er vorläufig festgenommen und an die in der Zwischenzeit hinzugezogene Zollfahndung übergeben.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt in Stuttgart.
Den Hafen im Blick – Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Zollfahndungsamt Hamburg und der Polizei Bremerhaven gegen den Drogenschmuggel
(Zoll) Am 30. Juni 2023 haben der ständige Vertreter des Leiters des Zollkriminalamts, Herr Werner Turek, und der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Herr Volker Ortgies, den gemeinsamen Vertrag zur Bildung einer Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) Polizei/Zollfahndungsdienst in Bremerhaven unterzeichnet.
Die enge Zusammenarbeit der beiden Behörden zur Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels über die Häfen in Bremerhaven besteht seit vielen Jahren. So werden bereits seit mehreren Jahren vertieft Strafverfahren in einer Kooperation gemeinsam erfolgreich bearbeitet. Diese Zusammenarbeit wurde nun mit der Unterzeichnung dauerhaft konstitutionalisiert.
Abteilungsdirektor Werner Turek unterstrich die Bedeutung der Gründung einer neuen Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift für den deutschen Zollfahndungsdienst, dessen Zentralstelle das Zollkriminalamt ist, mit den Worten:
„Die Ermittlungsbehörden von Zoll und Polizei haben aufgrund der Erfahrungen in der Zusammenarbeit in den letzten Jahren fortlaufend Optimierungsbedarf in der Rauschgiftschmuggelbekämpfung geprüft und umgesetzt. Der Rauschgiftschmuggel ist nur mit dauerhaften Strukturen einer engen Zusammenarbeit nachhaltig zu bekämpfen. Die schon jetzt sehr erfolgreiche Kooperation in Bremerhaven wird mit der Zeichnung des GER-Vertrags fortgeführt. Damit wird ein gemeinsames Signal an die Organisierte Kriminalität bekräftigt, dass auch in diesem Hafen Zoll und Polizei an einem Strang ziehen, um kriminelle Strukturen zu zerschlagen und die Täter der Strafverfolgung zuzuführen.“
Bremerhavens Oberbürgermeister und Dezernent der Polizei, Melf Grantz, führte dazu aus: „Der Hafen in Bremerhaven hat in den letzten Jahren in Europa und auch international an Bedeutung gewonnen. Die gute Lage und Erreichbarkeit des Hafens, die Zuverlässigkeit beim Warenumschlag und die gute Logistik erhöhen die Attraktivität stetig.“
Grantz betonte, dass mit dem steigenden Güterverkehr auch die Anforderungen an die Maßnahmen der Sicherheitsbehörden zunehmen, um Organisierte Kriminalität und Drogenschmuggel einzudämmen. Er ergänzte: „Die GER zeigt, wie erfolgreich wir sein können, wenn wir über die Behördengrenzen hinaus zusammenarbeiten. Ich bin froh, sowohl bei der Ortspolizeibehörde als auch beim Zoll auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen zu können, die ihre Expertise gemeinsam für ein bestmögliches Ergebnis zusammenlegen.“
Der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Volker Ortgies, führte dazu aus: „Ich freue mich sehr, dass wir den guten Austausch zwischen den beiden Behörden und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit diesem Vertrag dauerhaft beibehalten. Das ist nicht nur ein Signal innerhalb unserer Behörden und eine Wertschätzung der bisherigen Leistungen der Ermittler.
Es ist auch ein ganz besonderes Signal in die Stadt und in den Hafen hinein. Die Hafenbetreiber, die Betriebe und die Bürgerinnen und Bürger können sicher sein, dass wir in der GER gemeinsam alle Maßnahmen ergreifen werden, um den Drogenschmuggel über den Hafen konsequent zu verfolgen.“
Zoll stoppt vierfach versuchten Autoschmuggel aus der Schweiz – Kontrollen auf der Autobahn 96
(Zoll) In der vergangenen Woche deckten Zöllner einer Friedrichshafener Kontrolleinheit auf der Autobahn 96 bei Sigmarszell gleich vier Fälle von versuchtem Autoschmuggel auf.
Die beiden Käufer hatten die Fahrzeuge zuvor in der Schweiz erworben und wollten diese nach Rumänien sowie Bulgarien transportieren, ohne hierfür die vorgeschriebenen Einfuhrabgaben zu entrichten. Zudem legten die beiden Männer für die Fahrzeuge gefälschte Rechnungen vor, auf denen der tatsächliche Wert der Autos viel zu niedrig angegeben war.
Die hinterzogenen Einfuhrabgaben beliefen sich allein im Fall eines geschmuggelten Aston Martin auf über 16.000 Euro, für alle vier Fahrzeuge sogar auf über 24.000 Euro.
Da beide Käufer die Summen vor Ort nicht aufbringen konnten, wurden der Aston Martin sowie ein weiteres Fahrzeug als Sicherheitsleistung einbehalten. Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die Fälle gingen zur weiteren Bearbeitung an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm.
Mutmaßlich, um Einfuhrabgaben zu sparen, werden nicht selten Fahrzeuge aus der Schweiz in die EU gebracht, ohne dies dem Zoll zu melden. Den Beamten ging dabei schon eine Reihe hochwertiger Fahrzeuge ins Netz, wie beispielsweise jüngst auch ein Ferrari und die Karosserie eines Porsche Carreras im Wert von 30.000 Euro.
Bauunternehmer zu drei Jahren Haft verurteilt – Zoll-Ermittlungen wegen Schwarzarbeit
(Zoll) Das Landgericht Stuttgart hat einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Mengen (Landkreis Sigmaringen) wegen besonders schwerer Fälle des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie des Computerbetrugs und der Steuerhinterziehung – unter Einbeziehung einer anderen Strafe – zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.
Wegen Beihilfe sprach das Gericht auch seine Ehefrau schuldig, die zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder des Unternehmers und dessen Ehefrau war von der Staatsanwaltschaft wegen deren Abwesenheit abgetrennt worden.
Der Unternehmer hat seinen Mitarbeitern zumindest zum Teil in großem Umfang Schwarzlöhne ausgezahlt, die er in seiner Buchhaltung mittels Scheinrechnungen, die er sich in Berlin besorgte, erfasste. Bei Kontrollen des Zolls nötigte er die aus Osteuropa stammenden Arbeitnehmer, falsche Angaben zur Bezahlung und dem Beschäftigungsverhältnis zu machen.
Im August vergangenen Jahres durchsuchten 170 Einsatzkräfte und Spezialeinheiten in einer abgestimmten Aktion früh morgens mehrere Geschäftssitze und Privatwohnungen des Unternehmers und seiner Mittäter und stellten über 50 Kartons mit Beweismaterial sicher. Der Bauunternehmer wurde festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Dem vorausgegangen war ein Jahr verdeckte Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm.
Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen beträgt rund drei Millionen Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegen eine Provision verkaufen Straftäter den Bauunternehmen Rechnungen für Bauleistungen, die sie nie erbracht haben. Damit haben die Baufirmen einen Beleg für die von ihnen gezahlten Schwarzlöhne und können diese gewinnmindernd in der Buchhaltung erfassen. Damit wird der Anschein erzeugt, dass die eigene Schwarzarbeit von Subunternehmen erbracht worden ist. Verlierer sind die Sozialkassen sowie der Fiskus, und damit das Gemeinwesen, dem Beiträge vorenthalten werden.
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