Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto
Pressestelle des Bundesgerichtshofs Ausgabejahr 2020 Erscheinungsdatum 30.06.2020 Nr. 084/2020
Urteil vom 30. Juni 2020 – XI ZR 119/19
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts enthaltenen Entgeltklauseln für ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) im Verkehr mit Verbrauchern unwirksam sind, wenn bei der Bemessung des Entgelts das kontoführende Institut den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umgelegt hat.